Das Dienstrecht der Beamtinnen und Beamten sowie das Recht der Vertragsbediensteten regelt die Rechtsbeziehung zwischen diesen und den öffentlichen Dienstgebern (Bund, Länder, Gemeinden). Das Dienstrecht umfasst sowohl die Rechte als auch die Pflichten dieser Personen, wie z.B. die Anstellungsvoraussetzungen, die Besoldung, die Versetzung, die Disziplinarmaßnahmen oder die Pensionierung. Durch Ausgliederungen ehemals öffentlicher Unternehmen entstehen Betriebe, in denen unterschiedliche Gruppen von Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen tätig sind, deren rechtliche Einordnung mitunter diffizil ist. An dieser Schnittstelle setzt die Kanzlei einen Beratungs- und Tätigkeitsschwerpunkt.
Das Dienstrecht ist vom Arbeitsrecht zu unterscheiden, das die Rechtsverhältnisse der privatrechtlich angestellten Personen regelt, wie z.B. Arbeiter oder Angestellte. Beratung und Vertretung erfolgt vor dem Arbeits- und Sozialgericht und Behörden zu allen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere Kündigungsanfechtungen oder Entlassungsanfechtungen, Beendigungsansprüche, Entgeltansprüche, Dienstnehmerhaftung, Verwaltungsstrafverfahren aufgrund der Stellung als verantwortlicher Beauftragter.
Die Kanzlei verfolgt einen dienstnehmerseitigen Vertretungsschwerpunkt.
Das Sozialrecht regelt die soziale Sicherheit und Förderung der Bürgerinnen und Bürger. Es umfasst dabei die Rechte und Pflichten von Personen, die Sozialleistungen beziehen oder in das soziale Sicherungssystem einzahlen, sowie die Zuständigkeiten und Aufgaben der Sozialleistungsträger. Bestimmt wird das Sozialrecht vor allem durch das Sozialversicherungsrecht, das Versorgungsrecht und das Sozialhilferecht. Das Sozialversicherungsrecht regelt die gesetzliche Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung, die von den Sozialversicherungsträgern verwaltet werden. Die Vertretung in Rechtsfragen des Sozialversicherungsrechts erfolgt sowohl für Private als auch für Unternehmen gegenüber Sozialversicherungsträgern und Gerichten. Kennzeichnend für die Tätigkeit der Kanzlei ist auch die Vertretung in Rechtsfragen und Verfahren der Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger.